Weitere Änderungen in der Umsatzsteuer
20. August 2024
Die Energiekostenpauschale soll Klein- und Kleinstunternehmern helfen, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden, können Unternehmer im Rahmen eines Selbst-Checks prüfen.
Förderungsfähige Unternehmen sind
Ausgenommen sind
Die Höhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode.
Die Förderung beträgt
Für die Förderungsperiode, in der ein Unternehmen die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllt, kann die Energiekostenpauschale beantragt werden. Der Energiekostenzuschuss für Unternehmen richtet sich primär an energieintensive Unternehmen. Die entsprechenden Förderungsrichtlinien für das Jahr 2022 legen für den Energiekostenzuschuss eine Untergrenze der Förderung von insgesamt € 2.750 pro Unternehmen fest.
Dagegen zielt die Energiekostenpauschale für Unternehmen darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderungsuntergrenze von € 2.750 nicht erreichen.
Es besteht nun die Möglichkeit, einen Selbst-Check durchzuführen. Hier können Sie prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für eine Einreichung zur Energiekostenpauschale erfüllen. Der Selbst-Check umfasst maximal 6 Fragen und ist unter www.energiekostenpauschale.at/#selbst-check aufrufbar.
Die Förderung muss vom Unternehmer selbst beantragt werden. Der Steuerberater kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.