Überlassung der Landwirtschaft zu nicht kostendeckendem Pachtzins
Der Verwaltungsgerichtshof wies darauf hin, dass als Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen – insbesondere, wenn zwischen den Parteien des Umsatzes eine Nahebeziehung besteht - der Normalwert heranzuziehen ist.
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