Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
21. Oktober 2024
Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir
eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.
Die Grunderwerbsteuer erfasst sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb von inländischen Grundstücken. Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung (z.B. Kaufpreis), mindestens jedoch der Grundstückswert (z.B. bei unentgeltlicher Übertragung von Grundstücken im Familienverband). Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 % der Bemessungsgrundlage.
Bei unentgeltlichen Vorgängen (etwa einer Übertragung von den Eltern an die Kinder) kommt der Stufentarif zur Anwendung. Die Steuersätze beim Stufentarif betragen
Das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass bei Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer auf Antrag erstattet bzw. nicht festgesetzt wird.
Die Steuer wird auf Antrag nicht festgesetzt
Kürzlich erkannte das Bundesfinanzgericht zwar einen auflösend bedingten Erwerb, die Antragsfrist war aber schon abgelaufen. Es ist daher wichtig, dass Sie uns rechtzeitig, am besten vorab, von einer Grundstücksübertragung informieren.