
Neuigkeiten in der Lohnverrechnung 2025
21. Januar 2025
Aufgrund der gestiegenen Benzin- und Dieselpreise kann ein Elektrofahrzeug vorteilhaft sein. Es stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Vorteile die Anschaffung eines solchen Elektrofahrzeugs bietet.
Eine wesentliche Begünstigung ist der Vorsteuerabzug. Dabei sind jedoch folgende Besonderheiten zu beachten:
Privatnutzung des Firmen-PKWs
Neben dem Vorsteuerabzug ist auch die Privatnutzung des elektrischen Firmen-PKW durch einen Mitarbeiter begünstigt, da hier kein Sachbezug anfällt. Bei konventionellen Firmen-PKWs kann der Sachbezug für den Mitarbeiter bis zu € 960 im Monat betragen. Zudem sind E-Autos von der Normverbrauchsabgabe und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.
Bei der Bemessung der Absetzung für Abnutzung ist auch bei Elektrofahrzeugen die Mindestnutzungsdauer von acht Jahren zugrunde zu legen. Es besteht seit dem 1.7.2020 die Möglichkeit, beim Kauf von Elektroautos – alternativ zur linearen AfA – eine degressive AfA in der Höhe von 30 % geltend zu machen.
Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ist mit zahlreichen (steuerlichen) Begünstigungen verbunden und kann für den Unternehmer im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, wobei aber einige Besonderheiten zu beachten sind. Bei weiterführenden Fragen unterstützen und beraten wir Sie gerne.