Photovoltaikanlagen einer Körperschaft öffentlichen Rechts
20. November 2024
Am 26.4.2020 hat die Bundesregierung weitere Verbesserungen für die Phase II des Härtefall-Fonds
angekündigt. Es geht insbesondere um Änderungen, die es jenen Unternehmern, die bisher nicht
anspruchsberechtigt waren, auch zu ermöglichen eine Unterstützung zu erlangen.
Am 26.4.2020 hat die Bundesregierung weitere Verbesserungen für die Phase II des Härtefall-Fonds angekündigt. Es geht insbesondere um Änderungen, die es jenen Unternehmern, die bisher nicht anspruchsberechtigt waren, auch zu ermöglichen eine Unterstützung zu erlangen.
1. Erweiterung des Betrachtungszeitraumes:
Dadurch sollen jene Unternehmer, die zu Beginn der Krise noch relativ normale Zahlungseingänge hatten und den Umsatzrückgang erst später spüren, auch erfasst werden können.
2. Einführung einer Mindestförderhöhe:
3. Berücksichtigung Familienhärteausgleich:
Die Inanspruchnahme des Familienhärteausgleichs ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.
4. Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr:
Versicherungsleistungen aufgrund von COVID-19 sind nunmehr kein Ausschlussgrund für die Härtefallunterstützung, sondern werden als Nebeneinkünfte angerechnet.
Information zur Einreichung
Bereits eingebrachte Anträge müssen nicht nochmal eingebracht werden. Die Anträge werden nach Vorliegen der geänderten Richtlinien bearbeitet.
Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen wollen, um ihn für einen anderen Betrachtungszeitraum einbringen zu können, so müssen Sie der zuständigen Landeskammer eine Nachricht schreiben. Den Link hierfür finden Sie auf der WKO Homepage beim Härtefall-Fonds Phase II. Die Geschäftszahl, die Sie bei der Antragstellung per Email erhalten haben, muss unbedingt angegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und falsche Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und die Förderung zurück verlangt werden könnte.
Die in diesem Schreiben erläuterten Informationen entsprechen dem Stand 28.04.2020, jedoch kann sich aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation die entsprechende Rechtslage rasant ändern. Trotz sorgfältiger Erarbeitung wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts keine Gewähr geleistet, und jegliche Haftung ausgeschlossen.