Gruppenantrag über FinanzOnline
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass die Einbringung von Gruppenanträgen über FinanzOnline unzulässig sei. Selbst korrekt ausgefüllte Gruppenantrags-Formulare könnten nicht über FinanzOnline eingebracht werden. Eine Kapitalgesellschaft übermittelte über FinanzOnline in der Rubrik „sonstige Anträge“ einen formlosen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe an das Finanzamt. Da die Körperschaft nicht die für einen…
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