Abgrenzung zwischen gewillkürtem und notwendigem Privatvermögen
Grundstücke können durch Aufnahme in die Bilanz in das gewillkürte Betriebsvermögen aufgenommen werden, wenn dies dem Betrieb förderlich ist. In einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ging es darum, ob Grundstücke, die nicht bilanziell dokumentiert wurden, auch als gewillkürtes Betriebsvermögen gelten können, und ob eine private Nutzung automatisch notwendiges Privatvermögen…
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