Fahrtkosten des Vaters zum Besuch des Sohnes
Fahrtkosten eines in Österreich wohnhaften Vaters, der sein Kind regelmäßig aus Tschechien abholt und zurückbringt, stellen keine außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann, dar. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die Lebensführung, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sind. Für die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung müssen die Kriterien…
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