Fehlende Ausfuhrbescheinigungen in Drittländer
Umsatzsteuerlich sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Steuerfreiheit ist aber an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft. Warenlieferungen durch österreichische Unternehmer an Abnehmer in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittländer, wie etwa die Schweiz, Großbritannien oder die USA) können steuerlich komplex zu behandeln sein. Liegen…
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